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AGB`s

                                                      Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand

 

1.1 Böhme Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

 

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

 

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 


§ 2 Training

 

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

 

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits- Check- Up durch den Personal Trainer möglich.

 

2.4 Der/die Klient/in bestätigt mit seiner/ihrer umseitigen Unterschrift seine verbindliche Teilnahme an unserem Trainings- und Leistungsangebot. Ferner bestätigt der Klient mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis genommen hat und diese auch von ihm akzeptiert werden.

 

2.5. Der Klient bestätigt, dass ihm keine Krankheiten oder sonstige körperliche Beschwerden bekannt sind, die dem Training entgegenstehen könnten. Der Klient sichert zu, dass er sich bei einem Arzt über seinen guten Gesundheitszustand versichert. Der Klient verpflichtet sich ferner, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Die Teilnahme am Personal-Training erfolgt auf eigenes Risiko. Der Klient bestätigt, dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei körperlicher und geistiger Gesundheit aufgenommen wird. Der Klient verpflichtet sich, sowohl die Fragen nach seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, als auch über alle die ihm bekannten Krankheiten und Beschwerden unaufgefordert dem Personal Trainer Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeits- Veränderungen, wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden o.ä. wird der/die Klient/in sofort den Personal Trainer informieren bzw. ggf. aus eigenem Antrieb das Training oder die Anwendung abbrechen. Der Personal Trainer verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen Stillschweigend zu bewahren und sie keinem Dritten zugänglich zu machen.

 

§ 3 Sonstige Leistungen

 

3.1 Böhme Personal Training steht dem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit. 

 

§ 4 Haftung

 

4.1 Böhme Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

 

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

 

4.3 Böhme Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

 

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Böhme Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Böhme Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

 

4.5 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung durch Böhme Personal Training, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

 

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

4.7. Die Haftung für Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn Böhme Personal Training ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges nachzuweisen.


§ 5 Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet. Die Zahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung auf das Konto von  Böhme  Personal Training. Je nach Leistungs- und Stundenpaket besteht nach Absprache die Möglichkeit der Ratenzahlung.

 

5.2 Der Klient erhält von Böhme Personal Training eine schriftliche Rechnung mit Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

 

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Böhme Personal Training behält sich Änderungen der Preisgestaltung vor und verpflichten sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

5.4 Für den Fall, dass der/die Klient/in das Programm oder einen Teil davon nicht bzw. nicht komplett wahrnimmt, sind die (Rest) Einheiten auf Dritte übertragbar und innerhalb von 6 Monaten einzulösen. Die Zahlungsverpflichtung des Klienten gegenüber dem Personal Fitness Trainer entfällt dadurch nicht.

§ 6 Sonstige Kosten

 

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

 

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

 

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

 

6.4 Kauft Böhme Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Böhme Personal Training.

 

6.5. Sollte für die Durchführung des Personal Trainings eine Anfahrt  außerhalb Bautzens erforderlich sein, wird für jeden gefahrenen Kilometer eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 0,50 Euro (Netto) erhoben.


§ 7 Verhinderung und Ausfall

 

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

 

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.


§ 8 Ersatzansprüche

 

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Böhme Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.


§ 9 Datenschutz

 

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Böhme Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

 

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.


§ 10 Geheimhaltung

 

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Böhme Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. 10.2 Böhme Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.


§ 11 Sonstige Vereinbarungen

 

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

 

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.


§ 12 Schlussbestimmungen

 

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

12.3 Als Gerichtsstand wird Bautzen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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